Neue Gesetze für E-Bikes in der Schweiz

Neue Gesetze für E-Bikes in der Schweiz

Ab April 2022 müssen alle E-Bikes in der Schweiz mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein. Diese neuen Regeln hat der Bundesrat Ende vergangenen Jahres entschieden. Damit möchte er die Sicherheit für E-Bike-Fahrende erhöhen. Der Bundesrat erhofft sich außerdem mehr Anreize für den Wechsel auf klimafreundliche Nutzfahrzeuge.  

Generell gilt, dass ab 1. April 2022, also genau in einem Monat, alle E-Bike-Typen über funktionierende Tagfahrlichter verfügen müssen. Die Regelung schließt dabei sowohl E-Citybikes wie auch E-MTBs und E-Rennräder ein. 

DAS GILT ES ZU BEACHTEN

Tagfahrlichter an E-Bikes in der Schweiz sind nicht typengenehmigungspflichtig. Das heißt: Es werden auch Aufsteckleuchten als Tagfahrlichter akzeptiert und zwar auch solche, die sich als Diebstahlschutz und zum Nachladen entfernen lassen. Wenn du bereits eine Beleuchtung hast, gilt diese als Tagfahrlicht, sofern du sie einschaltest. Du musst also kein spezielles bzw. separates Tagfahrlicht an deinem E-Bike anbringen. 

Alle E-Bikes von Diamant sind ab Werk mit «always-on»-Licht ausgestattet. Somit musst du dir keine Sorgen machen und bist optimal dafür vorbereitet.

Tagfahrlichter dürfen nicht blinken oder blenden. Des Weiteren sollen sie auf 100 Meter sichtbar sein. Die Lichtstärke wird allerdings nicht näher spezifiziert. Wichtig ist, die Tagfahrlichtpflicht in der Schweiz gilt auf allen öffentlichen Wegen – einschließlich Wald- und Wanderwege.

AB 2024 GILT AUCH EINE TACHOPFLICHT

Die Tachopflicht für schnelle E-Bikes, auch S-Pedelecs genannt (bis 45 km/h) tritt ab 1. April 2024 in Kraft. Für E-Bikes, die bereits im Verkehr stehen, gilt hier eine Übergangsfrist bis 2027. Die Geschwindigkeitsanzeige an schnellen E-Bikes muss nicht geeicht sein. Sie sollte aber mindestens die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen und nicht mehr als 10 Prozent plus 4 km/h von der tatsächlichen Geschwindigkeit abweichen. Du darfst also jeden handelsüblichen Fahrradcomputer verwenden. Alle Diamant S-Pedelecs wurden und werden mit Tacho ausgeliefert, somit müssen diese nicht umgerüstet werden.  

Wichtig: Auch langsame E-Bikes, für die keine Tachopflicht gilt, können bei Tempoüberschreitungen künftig gebüßt werden. Hier gilt es also beispielsweise in Tempo 20 oder Tempo 30 Zonen Schwung rauszunehmen.  

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