GARANTIE
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Auf alle Diamant-Rahmen und starre Gabeln gewähren wir lebenslange Jahre Garantie ab Kaufdatum hinsichtlich Verarbeitungs- und Materialfehler. Für alle Originalteile mit Ausnahme von Federgabeln gewährt Diamant eine Garantie von zwei Jahren (oder der jeweils gesetzlichen Gewährleistungspflicht) ab Kaufdatum. Federgabeln unterliegen den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers. Für Lackierungen und Beschriftungen gilt eine Garantie von zwei Jahren.

Die Garantie bleibt ausdrücklich beschränkt auf die Reparatur oder den Ersatz eines schadhaften Rahmens, einer Gabel oder eines defekten Teils. Ob eine Reparatur oder Ersatz vorgenommen wird, obliegt dem freien Ermessen von Diamant. Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar für Diamant-Räder mit Kaufdatum bis Juli 2019. Für Räder mit Kaufdatum ab Juli 2019 gilt: wird das Rad innerhalb der ersten drei Jahre gebraucht verkauft, gewähren wir dem neuen Besitzer bis zu 3 Jahre Garantie auf den Rahmen ab dem Erstkauf.

Der Kaufvertrag besteht zwischen Käufer und Händler. Die Garantie von Diamant ergänzt die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers. Garantieansprüche gegenüber Diamant sind nur durch einen autorisierten Diamant Händler geltend zu machen. Hierzu erforderlich ist ein Nachweis des Erstkaufs (in Form der Rechnung oder in Form eines anderen datierten Verkaufsdokuments, welches das Diamant-Fahrrad anhand der Rahmennummer identifiziert).

Weitere Informationen dazu, wie wir Garantiefälle abwickeln, findest du in unserem Service-Bereich.

Ausgeschlossen von der Garantie sind Schäden, die auf normale Abnutzung und normalen Verschleiß, auf Defekte, Fehlfunktionen oder Ausfälle, die auf Missbrauch, Nachlässigkeit, unsachgemäßen Zusammenbau bzw. unsachgemäße Wartung oder auf den Einbau fremder Teile zurückzuführen sind. Der Hersteller haftet nicht für Unfall- und Folgeschäden sowie Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind. Die Garantie beinhaltet nicht den Arbeitslohn für die Reparatur oder den Austausch von Teilen. Der Benutzer trägt das Risiko für Personen- und Sachschäden, wenn das Fahrrad zu irgendeinem Zeitpunkt für Stunt-Fahrten, Schlammfahrten oder ähnliche Aktivitäten benutzt wird, die nicht dem normalen Gebrauch entsprechen. Schäden, die in Zusammenhang mit solchen Aktivitäten entstehen, sind von der Garantie ausdrücklich ausgenommen.

Diese Garantiebestimmungen gelten nicht für Räder, die vor 2012 gekauft wurden. Bei Fahrrädern, die vor 2012 gekauft wurden, hilft unser Kundendienst über das Kontaktformular oder den Fachhändler, um die korrekten Garantiebestimmungen anzuwenden.

Diese Garantie räumt dem Kunden bestimmte Rechte ein, die sich von Land zu Land ändern können. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben bei dieser Garantie unberührt. Bei den Angaben in unseren Produktinformationen – namentlich denjenigen zu den Spezifikationen, Modellen, Abmessungen, Leistungen und Gewichten der Fahrräder – handelt es sich um ungefähre, freibleibende Angaben, die weder verbindliche Zusicherungen noch ein verbindliches Vertragsangebot enthalten. Darüber hinaus sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung gegenüber Diamant nach Art und Umfang, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Alle Fotos, Abbildungen, Farben, Gewichte und Spezifikationen basieren auf den neuesten Produktinformationen zum Zeitpunkt der erstmaligen Veröffentlichung. Diamant behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung eine Änderung von Farbe, Materialien, Ausrüstungen, Spezifikationen und Modellen vorzunehmen. Abweichungen von den hier dargestellten Farben sind auf das Druckverfahren zurückzuführen. In den Abbildungen können Ausrüstungen dargestellt sein, die nicht erhältlich sind. Bestimmte Modelle werden mit optionalen Ausrüstungen dargestellt.

RAD REGISTRIEREN

Wenn du dein Rad registrierst, können wir dich bei Rückrufen direkt kontaktieren. Die Polizei kann deine Adresse abfragen, wenn sie dein gestohlenes Fahrrad findet. Außerdem nutzen wir das als Nachweis für deine Garantie als Erstbesitzer, die nach der gesetzlichen Gewährleistungszeit anfängt.